Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (Informationen)

Am SPP werden Psycholog*innen und Ärzt*innen durch die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Psychoanalyse zu psychologischen/ärztlichen Psychotherapeut*innen ausgebildet, die sowohl mit Erwachsenen als auch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Im Rahmen dieser Ausbildungen können für den Kinder- und Jugendbereich Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie angeboten werden, die von den in Ausbildung befindlichen Kolleg*innen (Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden [AWT]) durchgeführt werden.

Zur Aufnahme einer Therapie am Institut ist es zunächst erforderlich, in einem vorbereitenden Gespräch in der Ambulanz mit Ihnen als Eltern und Ihrem Kind/Jugendlichen über die psychotherapeutische Vorgehensweise zu entscheiden, die für Sie nach Analyse der bestehenden Probleme zum jetzigen Zeitpunkt am hilfreichsten wäre (Indikationsstellung hinsichtlich Verfahren und Form der Psychotherapie, geeignete Behandlungsorte).

Grundvoraussetzung für die Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten bzw. bei alleinigem Sorgerecht der*des Sorgeberechtigten. Auch bei alleinigem Sorgerecht ist es in der Regel notwendig, dass beide Eltern über die begleitenden Elterngespräche in die Behandlung des Kindes oder Jugendlichen mit einbezogen werden können. Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil zum Erstgespräch nicht anwesend sein können, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten mitzubringen. Entsprechend bringen Jugendliche, die ohne Begleitung der sorgeberechtigten Eltern ein Erstgespräch wahrnehmen, bitte die schriftliche Einverständniserklärung der bzw. des Sorgeberechtigten zum Erstgespräch mit. Die dafür benötigten Formulare erhalten Sie von der Geschäftstelle nach verbindlicher Anmeldung für ein Erstgespräch.

Wenn eine Behandlung über das SPP nicht anzuraten oder möglich ist, empfehlen wir Ihnen eine Alternative (Niedergelassenenbereich, Beratungsstellen, Ambulanzen, Kliniken u.ä.). Ist eine Therapie im Institut empfehlenswert, werden Sie nach dem Erstgespräch an einen Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden (AWT) weitervermittelt, der die Therapie durchführt.

Jede im Institut laufende Therapie wird von jeweils einer*m Dozent*in unseres Instituts begleitet. Die*der Therapeut*in Ihres Kindes diskutiert den Verlauf der Therapie regelmäßig mit ihm*ihr (Supervision). Zu diesem Zweck werden Protokolle einzelner Stundenverläufe, ggf. auch Ton- und Bildmitschnitte angefertigt. Dazu ist Ihr Einverständnis erforderlich. Die Supervision ist innerhalb der Ausbildung unerlässlich und dient dem erfolgreichen Verlauf einer Therapie.

In den sogenannten Probegesprächen vor Beginn der Therapie werden alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen zwischen Ihnen und der*m Therapeut*in Ihres Kindes geklärt. Die sich anschließende Therapie, in der Regel mit den begleitenden Elterngesprächen, muss in diesem Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden. Für Probegespräche und Therapie ergeben sich für Sie keine Kosten.

Wenn Sie einen in unserer Ambulanz vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie darum, uns mindestens drei Arbeitstage vorher zu informieren (Geschäftsstelle des Instituts, Telefon und Sprechzeiten siehe unten). Dadurch helfen Sie uns, die Terminwünsche anderer InteressentInnen zu berücksichtigen. Sehr kurzfristig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine können nicht an andere Hilfesuchende vergeben werden. In diesem Fall müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe des üblichen Kassensatzes für eine Psychotherapiestunde (80 Euro) in Rechnung stellen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch alle Vorbefunde aus bisherigen ambulanten oder stationären Psychotherapien (Epikrisen) mit. Vielen Dank!

(letzte Änderung: 30.05.2022)