Anmeldung Psychotherapie für Erwachsene
Am SPP werden Psycholog*innen und Ärz*tinnen durch die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie und hochfrequenter Psychoanalyse zu psychologischen/ärztlichen Psychotherapeut*innen ausgebildet. Im Rahmen dieser Ausbildung können in den genannten Psychotherapieverfahren Behandlungen angeboten werden, die von den in Ausbildung befindlichen Kolleg*innen (Aus- und Weiterbildungsteilnehmende [AWT]) durchgeführt werden.
Zur Aufnahme einer Therapie am Institut ist es zunächst erforderlich, in einem vorbereitenden Gespräch in der Ambulanz über die psychotherapeutische Vorgehensweise zu entscheiden, die für Sie nach Analyse der bestehenden Beschwerden zum jetzigen Zeitpunkt am hilfreichsten wäre (Indikationsstellung hinsichtlich Verfahren und Form der Psychotherapie, geeignete Behandlungsorte).
Wenn eine Behandlung über das SPP nicht anzuraten oder möglich ist, empfehlen wir Ihnen eine Alternative (niedergelassene Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ambulanzen, Kliniken u. ä.). Ist eine Therapie im Institut empfehlenswert, werden Sie nach dem Erstgespräch an einen Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden (AWT) weitervermittelt, die*der die Therapie durchführt.
Leider können bei uns grundsätzlich keine Patient*innen behandelt werden, die regelmäßig Drogen oder Alkohol konsumieren.
Privat-, heilfürsorge- und beihilfeversicherte Patient*innen können bei uns leider nicht behandelt werden.
Jede in unserem Institut durchgeführte Psychotherapie wird supervidiert. Das bedeutet, dass Ihr*e Therapeut*in regelmäßig eine*n Dozent*in unseres Instituts aufsucht und mit dieser Person den Fortgang der Behandlung anonymisiert bespricht. Zu diesem Zweck werden Protokolle einzelner Stundenverläufe, ggf. auch Tonmitschnitte angefertigt. Dazu ist Ihr Einverständnis erforderlich. Die Tonmitschnitte werden nach der Supervision gelöscht. Die Supervision ist innerhalb der Ausbildung unerlässlich und dient dem erfolgreichen Verlauf einer Therapie. Sie als Patient*in und die*der Supervisor*in lernen einander nicht persönlich kennen, d. h. die therapeutische Situation findet zu zweit statt.
In den sogenannten Probegesprächen vor Beginn der Therapie werden alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen zwischen Ihnen und der*m Therapeut*in geklärt. Die sich anschließende Therapie muss in diesem Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden. Für Probegespräche und Therapie ergeben sich für Sie keine Kosten (Ausnahme: nicht vereinbarungsgemäß abgesagte Termine).
Falls vor oder innerhalb der laufenden Therapie Probleme auftreten, die Sie nicht mit Ihrer*m Therapeut*in klären können, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Ambulanz, Frau Dipl.-Psych. Dana Sadowski (Tel.: 0163 - 460 76 66, jeweils dienstags von 13:00–14:00 Uhr).
Wenn Sie einen in unserer Ambulanz vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie darum, uns mindestens drei Arbeitstage vorher zu informieren (Geschäftsstelle des Instituts, Tel.: 0341 – 96 15 603, Ansprechpartnerin: Frau Kamprad). Dadurch helfen Sie uns, die Terminwünsche anderer Interessent*innen zu berücksichtigen. Sehr kurzfristig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine können nicht an andere Hilfesuchende vergeben werden. In diesem Fall müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro in Rechnung stellen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch alle Vorbefunde aus bisherigen ambulanten oder stationären Psychotherapien (Epikrisen) mit. Vielen Dank!
(letzte Änderung: 18.10.2022)
Terminanfrage
Die Terminanfrage erfolgt momentan nur postalisch mithilfe des hier verlinkten PDF-Formulars. Bitte füllen Sie es vollständig am Computer aus und senden es per Post an die im Formular angegebene Adresse.