Sehr geehrte Ausbildungsinteressent*innen,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung am Sächsischen Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (SPP). Zunächst möchten wir Ihnen unser Institut vorstellen.
Das Institut wurde 1990 in Leipzig gegründet. Seit 1993 ist es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Ausbildungsstätte anerkannt. 1994 wurde es Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT). 1999 folgte die Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Psychotherapeutengesetz. Seit 2008 ist hier die Ausbildung zur analytischen Psychotherapie nach Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) und seit 2011 die Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.
Das Institut ermöglicht für Psycholog*innen mit Diplom oder Masterabschluss eine Aus-, Weiter- und Fortbildung in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und in Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie für Ärzt*innen in analytischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie. Die Aus- und Weiterbildung entspricht den Richtlinien des Psychotherapeutengesetztes, der DGPT, der DPV und der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Sachsen für die Zusatzbezeichnung »Psychoanalyse«. Der Sitz des SPP ist in Leipzig.
Das SPP bietet eine curriculäre Aus- und Weiterbildung für Psycholog*innen mit Master- oder Diplomabschluss entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapeuten sowie zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in an.
Zum Ausbildungsangebot gehören Theorieseminare, klinische Seminare, Selbsterfahrung in Lehranalyse oder Lehrtherapie, Supervision psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Krankenbehandlungen.
Die theoretische Grundausbildung für psychologische Psychotherapeut*innen und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gemäß dem Psychotherapeutengesetz wird am Institut für psychologische Therapie (IPT) in Leipzig durchgeführt, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht. An der Durchführung dieser Grundausbildung sind Vertreter des SPP wesentlich beteiligt.
Das Institut besteht aus vier Fachbereichen, die sehr eng miteinander kooperieren:
Voraussetzung für eine Aus- und Weiterbildung am SPP ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder Psychologie (konsekutiver, universitärer Bachelor- und Masterabschluss: mindestens eine Modulabschlussprüfung im Fach Klinische Psychologie, insgesamt mindestens 300 Credit-Points).
Zur Ausbildung von Psycholog*innen gehört eine einjährige Tätigkeit in der Psychiatrie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine halbjährige Tätigkeit in der Psychotherapie bzw. Psychosomatik oder in der Kinderpsychotherapie. Die praktische Tätigkeit nach § 2 Psychotherapeutengesetz wird durch Kooperationsverträge mit sächsischen Kliniken in Psychiatrie und Psychotherapie sowie in Kinder- und Jugendpsychiatrie und - Psychotherapie sichergestellt.
Neue Kandidat*innen / Aus- und Weiterbildungsteilnehmende (AWT) werden einmal im Jahr im September aufgenommen. Bewerbungsschluss ist in der Regel der 31. Mai des laufenden Jahres.
Zum 01.09.2024 nehmen wir nochmals wenige Bewerber*innen für eine Ausbildung nach "altem" Psychotherapeutengesetz auf. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Absolvierung mit Erlangen der Approbation bis 2032 (in begründeten Ausnahmefällen bis 2035) können wir dabei nur im Ausbildungsgang "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" sicherstellen.
Sollten Sie eine verklammerte Ausbildung (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalytische Psychotherapie) und / oder den zusätzlichen Erwerb der Fachkunde Kinder- und Jugendpsychotherapie anstreben, so können Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Ausbildungsplatz in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene bewerben. Bei Zulassung können Sie dann im Laufe der Ausbildung "verklammern", d.h. die Ausbildung in einer 2. Fachkunde aufnehmen, wobei diese dann voraussichtlich erst nach 2032 abgeschlossen wird.
Einen Tag der offenen Tür wird es aufgrund unserer geringen Aufnahmekapazitäten nicht geben. Die Präsentation "Wie kann ich mir eine Ausbildung am SPP vorstellen?" (PDF, 1330 Kb) gibt Ihnen zusätzlich zu unserer Website wesentliche Informationen.
Bewerbungen für Ärzt*innen sowie für eine Weiterbildung bereits approbierter Psychologischer Psychotherapeut*innen (weitere Fachkunde) sind weiterhin möglich.
Die grundsätzliche Eignung zur Ausbildung wird nach Durchführung von drei Zulassungsinterviews bei Lehrtherapeut*innen bzw. Lehranalytiker*innen des Institutes in den Ausbildungsausschüssen beraten und entschieden. Da die Aufnahmekapazität des Institutes beschränkt ist, kann nicht jede*r grundsätzlich geeignete Bewerber*in aufgenommen werden. Die Auswahlkriterien sind komplex; sie beziehen die Motivation, die Begabung, die Vorbildung und den beruflichen Lebenslauf ein.
Bei positiver Entscheidung wird ein Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag des*r Kandidat*in / AWT mit dem Institut im Rahmen der gewählten Aus- bzw. Weiterbildung abgeschlossen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kandidatenvertretung sowie die Vorsitzenden der Ausbildungsausschüsse als Ansprechpartner gern zur Verfügung:
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des SPP