Basisinformationen für Ausbildungsinteressenten

Sehr geehrte Ausbildungsinteressentin, sehr geehrter Ausbildungsinteressent,

wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung am Sächsischen Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (SPP). Zunächst möchten wir Ihnen unser Institut vorstellen.

Das Institut wurde 1990 in Leipzig gegründet. Seit 1993 ist es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Ausbildungsstätte anerkannt. 1994 wurde es Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT). 1999 folgte die Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Psychotherapeutengesetz. Seit 2008 ist hier die Ausbildung zur analytischen Psychotherapie nach Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) und seit 2011 die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten möglich.

Das Institut ermöglicht für Psychologen mit Diplom oder Masterabschluss eine Aus-, Weiter- und Fortbildung in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und in Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie für Ärzte in analytischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychotherapie. Die Aus- und Weiterbildung entspricht den Richtlinien des Psychotherapeutengesetztes, der DGPT, der DPV und der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Sachsen für die Zusatzbezeichnung »Psychoanalyse«. Der Sitz des SPP ist in Leipzig.

Das SPP bietet eine curriculäre Aus- und Weiterbildung für Psychologen mit Master- oder Diplomabschluss entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an.

Zum Ausbildungsangebot gehören Theorieseminare, klinische Seminare, Selbsterfahrung in Lehranalyse oder Lehrtherapie, Supervision psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Krankenbehandlungen.

Die theoretische Grundausbildung für psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß dem Psychotherapeutengesetz wird im Institut für psychologische Therapie (IPT) in Leipzig durchgeführt, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht. An der Durchführung dieser Grundausbildung sind Vertreter des SPP wesentlich beteiligt.

Das Institut besteht aus vier Fachbereichen, die sehr eng miteinander kooperieren:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (PTG);
  • analytische Psychotherapie (Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz, der DGPT und/oder – für Ärzte – nach den Kriterien der Sächsischen Landesärztekammer);
  • für Diplompsychologen bieten wir die verklammerte Ausbildung, bestehend aus tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie an;
  • hochfrequente Psychoanalyse (Ausbildung nach DPV/IPA-Richtlinien);
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und -psychoanalyse.

Voraussetzung für eine Aus- und Weiterbildung am SPP ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder Psychologie (konsekutiver, universitärer Bachelor- und Masterabschluss: mindestens eine Modulabschlussprüfung im Fach Klinische Psychologie, insgesamt mindestens 300 Credit-Points).

Zur Ausbildung von Psychologen gehört eine einjährige Tätigkeit in der Psychiatrie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine halbjährige Tätigkeit in der Psychotherapie bzw. Psychosomatik oder in der Kinderpsychotherapie. Die praktische Tätigkeit nach § 2 Psychotherapeutengesetz wird durch Kooperationsverträge mit sächsischen Kliniken in Psychiatrie und Psychotherapie sowie in Kinder- und Jugendpsychiatrie und - Psychotherapie sichergestellt.

Neue Kandidaten werden einmal im Jahr im September aufgenommen. Bewerbungsschluss ist in der Regel der 31. Mai des laufenden Jahres.

Die letztmögliche Aufnahme für eine Ausbildung nach aktuellem Psychotherapeutengesetz wird zum Wintersemester 2024/25 erfolgen, um eine erfolgreiche Absolvierung bis 2032 (in begründeten Ausnahmefällen bis 2035) zu gewährleisten.

Die grundsätzliche Eignung zur Ausbildung wird nach Durchführung von drei Zulassungsinterviews (für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind es zwei Interviews) bei Lehrtherapeuten bzw. Lehranalytikern des Institutes in den jeweiligen Ausbildungsausschüssen der Fachbereiche beraten und entschieden.

Da die Aufnahmekapazität des Institutes beschränkt ist, kann nicht jeder grundsätzlich geeignete Bewerber aufgenommen werden. Die einzelnen Ausschüsse werden diejenigen auswählen, die wir in dem betreffenden Jahr immatrikulieren. Die grundsätzlichen Auswahlkriterien sind komplex; sie beziehen die Motivation, die Begabung, die Vorbildung und den beruflichen Lebenslauf ein.

Bei positiver Entscheidung wird ein Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag des Kandidaten mit dem Institut im Rahmen der gewählten Aus- bzw. Weiterbildung abgeschlossen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kandidatenvertreter sowie die Vorsitzenden der Ausbildungsausschüsse als Ansprechpartner gern zur Verfügung:

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des SPP