Wenn eine Behandlung am Therese-Benedek-Institut nicht anzuraten oder möglich ist, empfehlen wir Ihnen eine Alternative (niedergelassene Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ambulanzen, Kliniken u. ä.). Ist eine Therapie am Institut empfehlenswert, werden Sie nach dem Erstgespräch an eine*n AWT weitervermittelt, die*der die Therapie durchführt.
Privat-, heilfürsorge- und beihilfeversicherte Patient*innen können bei uns leider nicht behandelt werden.
Auch können Patient*innen mit Drogenabhängigkeit sowie anhaltendem Schulabsentismus (anhaltend nicht zur Schule gehen) nicht über unsere Ambulanz vermittelt werden. Ebenso verhält es sich mit Patient*innen, bei denen die Eltern noch im gerichtlichen Sorgerechtsstreit liegen.
Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen einer Vorstellung in der Ambulanz bzw. einer möglichen ambulanten Behandlung durch eine*n AWT des Therese-Benedek-Instituts zustimmen.
Jede in unserem Institut durchgeführte Psychotherapie wird supervidiert. Das bedeutet, dass Ihr*e Therapeut*in regelmäßig eine*n Dozent*in unseres Instituts aufsucht und mit dieser Person den Fortgang der Behandlung anonymisiert bespricht. Zu diesem Zweck werden Protokolle einzelner Stundenverläufe, ggf. auch Tonmitschnitte angefertigt. Dazu ist Ihr (Patient*in sowie Sorgeberechtigte*r) Einverständnis erforderlich. Die Tonmitschnitte werden nach der Supervision gelöscht. Die Supervision ist innerhalb der Ausbildung unerlässlich und dient dem erfolgreichen Verlauf einer Therapie. Sie als Patient*in bzw. Sie als Sorgeberechtigte*r und die*der Supervisor*in lernen einander nicht persönlich kennen, d. h. die therapeutische Situation findet zu zweit statt. Bei den Elterngesprächen sind in der Regel beide Eltern anwesend; die Teilnahme des*r Patient*in an den Elterngesprächen wird individuell gestaltet.
In den sogenannten Probegesprächen vor Beginn der Therapie werden alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen zwischen Ihnen und der*m Therapeut*in geklärt. Die sich anschließende Therapie muss in diesem Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden. Für Probegespräche und Therapie ergeben sich für Sie keine Kosten (Ausnahme: nicht vereinbarungsgemäß abgesagte Termine).
Falls vor oder innerhalb der laufenden Therapie Probleme auftreten, die Sie nicht mit Ihrer*m Therapeut*in klären können, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Kinder- und Jugendlichen-Ambulanz, Frau Dipl.-Psych. Lena Börgermann (Tel.: 0341 – 99 10 98 96 , jeweils montags von 13:00–14:00 Uhr).
Wenn Sie einen in unserer Ambulanz vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie darum, uns mindestens drei Arbeitstage vorher zu informieren (Geschäftsstelle des Instituts, Tel.: 0341 – 96 15 603, Ansprechpartnerin: Frau Kamprad). Dadurch helfen Sie uns, die Terminwünsche anderer Interessent*innen zu berücksichtigen. Sehr kurzfristig abgesagte bzw. nicht wahrgenommene Termine können nicht an andere Hilfesuchende vergeben werden. In diesem Fall müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro in Rechnung stellen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch alle Vorbefunde aus bisherigen ambulanten oder stationären Psychotherapien (Epikrisen) mit.
Vielen Dank!